Sportplatzwelt | KOMPENDIUM SPORTPLATZ | 4. AUFLAGE | 2024
KUNSTSTOFFRASEN
Das neue RAL-Recycling-Modul
schaftskreislauf wieder zugeführt werden. Gleiches gilt für das eigentliche Material des Kunstrasen-Teppichs, der zum Großteil aus PE und PP besteht. Den Großteil des Systems macht aber, in der mittlerweile obsoleten Bauweise, die aber vielerorts nicht in Betrieb ist, das SBR-Granulat der Elastischen Tragschicht aus. Gemäß einer gängigen Praxis wird das Material des Oberbelags häufig geschreddert, zu Ballen gepresst und exportiert. Aber bekanntlich ist das Be wusstsein dafür, dass damit das Problem nicht aus der Welt geschafft ist, allenthalben geschärft. Gewisse Grauzonen, die Bauherrn in Bedrängnis brin gen könnten, mag die aktuelle Gesetzeslage und deren Umsetzung noch beinhalten. Er muss zwar nachweisen können, dass sein alter Kunstrasen einer fachgerechten Entsorgung zugeführt wurde, kann aber selbst nicht für den weiteren Verbleib des Materials verantwortlich ge macht werden. Um sich abzusichern, sollte er jedenfalls darauf achten, dass derjenige Betrieb, der den Rückbau vornimmt, mit seiner Rechnung oder einer anderen Erklä rung den Entsorgungsweg benennt. Die Spielfeld-Beläge werden als Abfall deklariert, da zudem die mit SBR ver füllten Systeme eine Zuordnung nach LAGA Z2 aufweisen und demnach als Komplettsystem entsorgt werden müs sen. In jedem Fall ist der Träger des Bauvorhabens in der Beweispflicht und muss dokumentieren, welches Entsor gungsunternehmen mit der Abfuhr und der fachgerechten Entsorgung beauftragt wurde. Unterdessen sind die in der Vergangenheit aufgerufenen Entsorgungsgebühren etwas zurückgegangen und liegen bei etwa 4Euro/m² für Rückbau, Transport und Entsor gung. Dies nur für den Rasen mit Infill (Sand/Gummi) ohne Elastikschicht bzw. Elastische Tragschicht, die ja erst nach dem 2. oder 3. Lebenszyklus des Oberbelags ersetzt werden muss. Die Verwertung der Elastischen Tragschicht kostet ca. 9 – 10€/m², das Recycling derselben vor Ort 8 – 9 €/m². Wobei dies ganzheitlich gerechnet werden muss, da wesent lich weniger Frischmaterial benötigt wird. Um nachhaltig zu handeln und dem „wilden Entsorgen“ vorzubeugen, nutzen im Übrigen schon viele Ingenieur- und Planungsbüros bei Kunstrasen-Projekten die Formulierung: „Nur zulässig mit Nachweis zertifizierter Entsorgungsunternehmen, der Ent sorgungsweg ist bei Angebotsabgabe anzuzeigen.“ Da ein Sportplatz, der einmal mit Kunstrasen bestückt war, in aller Regel weiter in dieser Form genutzt werden soll, leitet der Rückbau schon die Baumaßnahme des Neu baus ein. Diese soll so schnell wie möglich abgeschlossen sein, also steht das Projekt nicht nur unter Kosten-, son dern auch unter Zeitdruck. Das alte System wird ausgebaut, geschreddert und auf Rollen zerpflückt, woraufhin in einem Trommelsieb der Sand vom Kunststoff abgesondert
944/8.1 Ausbau
Ausbau „Cut and Roll“
944/8.2 Trennung
Trennen
944/8.3 Recycling Kunststoffrasenbelag
Kunststoffrasenbelag nach Trennung in Schredder
944/8.3.1 Recycling mineralischer Füllstoff
Infill Nasstrennung Sand
944/8.3.2 Recycling funktionaler Füllstoff
Infill Nasstrennung Sand
Bilder: RAL Gütegemeinschaft für Kunststoffbeläge und Kunststoffrasensysteme in Sportfreianlagen e.V.
www.sportplatzwelt.de
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