Sportplatzwelt | KOMPENDIUM SPORTPLATZ | 4. AUFLAGE | 2024

INFRASTRUKTUR

 Lichtberechnung/Lichtmessung Anhand einer Simulation wird in der Planungsphase er mittelt, mit welcher Anordnung von Lichtpunkten sich die betreffende Fläche optimal ausleuchten lässt. Nach der Installation einer Anlage erfolgt als Kontrolle eine Lichtmessung: Anhand eines Rasters aus gleichmäßig angelegten Messpunkten wird ermittelt, welche Be leuchtungsstärke die Anlage de facto erreicht und die gewünschte Gleichmäßigkeit gegeben ist. Beleuchtungsstärke Die Beleuchtungsstärke (E), gemessen in der Maßein heit Lux, gibt den Lichtstrom an, der von einer Lichtquelle auf eine bestimmte Fläche projiziert wird. Die Beleuch tungsstärke beträgt 1 Lux, wenn die Fläche von einem Quadratmeter mit dem Lichtstrom eines Lumens gleich mäßig ausgeleuchtet wird. Blendungsbegrenzung und Glare Rating Blendung und durch die Beleuchtung erzeugte hohe Kontraste stören Sportler und Zuschauer. Es wird dabei unterschieden zwischen Direktblendung, die direkt von Lichtquellen ausgeht, und Reexblendung, die durch Spiegelungen auf re ektierenden Ober ächen entsteht. Als Schutz vor direkter Blendung dienen Abschirmun gen von Lampen und die professionelle Ausrichtung der Leuchten. Um die direkte Blendung zu beschreiben, messen und steuern, wird der RG (Glare Rating)-Wert er mittelt. Die Skala reicht von 10 (keine Blendung) bis 90 (unerträglich). Auf einem Spielfeld gilt bspw. der GR-Wert 55 (bei Ksasse III) als oberste Toleranzgrenze. Helligkeits- und Leuchtdichteverteilung Die gleichmäßige Beleuchtung einer Fläche wird aus dem Verhältnis der minimalen Beleuchtungsstärke (Emin) zur maximalen Beleuchtungsstärke (Emax) berechnet. Umso näher die Werte der minimalen und maximalen Beleuch tungsstärken beieinander liegen, desto gleichmäßiger ist die Beleuchtung der Fläche. Die Leuchtdichteverteilung wird in Candela pro Flächeneinheit cd/m² gemessen. Umso höher die Leuchtdichte einer beleuchteten Fläche, desto höher die Sehleistung, Kontrastempfindlichkeit und der Sehkomfort.

Der Nachhaltigkeit einer neu gebauten Installation oder auch einer Bestandanlage kann sogar ganz schnell ein Strich durch die Rechnung gemacht werden, indem die Nichteinhaltung von Grenzwerten zur Stilllegung führt. Eine entscheidende Instanz in Deutschland ist die von der Umweltministerkonferenz einberufene Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI), de ren Richtlinien Gesetzescharakter haben. Die gegebenen Grenzwerte sollten eingehalten werden. Ferner ist u. a. die DIN EN 12193 „Licht und Beleuchtung – Sportstät tenbeleuchtung“ (in der aktuellen Version: 2019-07) maß geblich. „DIN EN 12193 legt“, so die Formulierung den Branchen-Dienstes Licht.de, „die Beleuchtung von Sport stätten in Innen- und Außenanlagen für die in Europa am häufigsten ausgeübten Sportarten fest. Es werden Min destanforderungen für die Beleuchtungsstärken, Gleich mäßigkeit, Blendungsbegrenzung und Farbeigenschaften der Lichtquellen gegeben, die sowohl für die Planung und als auch der Überprüfung verwendet werden können. Für die Blendungsbegrenzung werden für einzelne Sportarten außerdem Einschränkungen bezüglich der Anordnung der Leuchten angegeben“. Der Aspekt des Streulichtes führt direkt zu einem weiteren zentralen Thema. Ungeeignete oder falsch ein gerichtete Strahler führen zu Streulicht mit ungewünsch ten Emissionen und Blendung. Und dieses Problem ist keine Lappalie. Licht.de informiert: „Das Bundes-Im missionsschutzgesetz (BlmSchG) stuft derartige Licht verschmutzungen als schädliche Umwelteinwirkungen ein, wenn sie durch Art, Ausmaß oder Dauer zu Gefah ren, erheblichen Nachteilen oder Belästigungen für die Allgemeinheit führen. Auch das Bundesnaturschutzge setz (BNatSchG) will Lichtimmissionen auf nationaler Ebene eindämmen, um nachtaktive Tiere zu schonen. Mögliche Lichtimmissionen sollten deshalb bereits bei der lichttechnischen Planung einer Beleuchtungsanlage minimiert oder ausgeschlossen werden. […]“ Zwar erfolgt nicht an jedem Standort verbindlich bei der Bauabnahme eine Überprüfung, doch wird aus der Branche berichtet, dass das Thema in einigen Regionen sehr strikt gehandhabt wird. Ohne ein lichttechnisches Gutachten zur Umweltbelastung werde heute in der Zu ständigkeit einiger Behörden kaum noch eine Planung durchgewunken, und die Tendenz zu strikterer Handha bung hält dem Vernehmen nach an. Wobei nach wie vor unterschiedliche Sportanlagen in unterschiedlich sensib len Umgebungen liegen. Die Klage eines Anwohners  Streulicht: Emissionen unerwünscht

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