Sportplatzwelt | KOMPENDIUM SPORTPLATZ | 4. AUFLAGE | 2024

INFRASTRUKTUR

viele kommunale Anlagen und Ver einsplätze zu, die das ganze Jahr über intensiv genutzt werden – und vor al lem auch in den Abendstunden. Bei einer Sanierung des Flutlichts können zum Teil die Masten und Lei tungen weiter genutzt werden – das entlastet die Vereinskasse. Ob und in welchem Umfang auf bestehende In frastrukturen zurückgegriffen werden kann, ist vorab in Zusammenarbeit mit Fachleuten zu klären. Grundlage für die Entscheidung, eine Beleuch tungsanlage zu sanieren oder zu er neuern, ist daher die systematische Erfassung, Dokumentation und Ana lyse aller Komponenten und der damit verbundenen Kosten sowie der Licht situation. Dabei stehen zwei Fragen im Vordergrund: 1. Ist die Anlage mit ihren Lampen- und Leuchtentypen qualitativ noch leistungsstark genug, wird sie ih rem Einsatzzweck noch optimal gerecht, beziehungsweise erfüllt sie noch alle Sehaufgaben? 2. Ist die Anlage energie- und war tungstechnisch auf einem akzep tablen Stand, und sind die durch Betrieb und Instandhaltung verur sachten Kosten zeitgemäß?

stufig für Training und Wettkampf, ist Voraussetzung für die bundesweite Förderung im Rahmen der Kommu nalrichtlinie. Die Richtlinie ist zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten und gilt bis 31. Dezember 2027. Unterstützt werden Kommunen und Vereine mit 25% und finanzschwache Gemein den mit 40 % bei einer energetischen Sanierung der Außenbeleuchtung. Sportstätten müssen jedoch noch wei tere Bedingungen erfüllen: • Die korrelierte Farbtemperatur darf dem Insekten- und Natur schutz zuliebe maximal 4.000 Kel vin betragen – aber nur, wenn dies für die dort ausgetragenen Sportar ten überhaupt erforderlich ist. • Die Mindestlebensdauer (L80) der Leuchte muss mindestens 50.000 Betriebsstunden betragen. • Um maximal 30% darf die Be leuchtungsstärke den Wert über schreiten, der in der DIN EN 12193 für die jeweilige Sportart vorgege ben ist (z. B. Beleuchtungsklasse III für den einfachen Trainingsbetrieb oder Beleuchtungsklasse II für den Wettkampfbetrieb und/oder höhe re Spielklassen). • Fluter sind so zu wählen und mon tieren, dass ihr ULOR (Upward Light Output Ratio) bei null Pro zent liegt. • Nachzuweisen ist zudem eine Treibhausgaseinsparung von min

 muss also eine Vielzahl von Bedürf nissen vereinen: Nachhaltigkeit durch hohe Energieeinsparung und nied rigen Wartungsaufwand, möglichst wenig Lichtimmissionen, eine durch dachte Abwägung der Investitionskos ten und ihrer Amortisation, Vorgaben durch Normen und eine Lichtsteu erung für besseres Energiemanage ment, mehr Komfort und Effekte für unvergessliche Erlebnisse. destens 50 % für die zu installieren den Anlagenkomponenten. Um eine Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundes zu erhalten, müssen Antragsberech tigte Eigenmittel in Höhe von min destens 15% des Gesamtvolumens einbringen. Der Anteil für finanz schwache Kommunen beträgt min destens zehn Prozent. Darüber hinaus gibt es je nach Bun desland weitere Fördermöglichkeiten, wie etwa von regionalen Sportverbän den und Sportbünden, Landkreisen, Ministerien des Innern und für Sport oder weiteren regionalen Organisati onen. Wird die Bundesförderung mit Drittmitteln kombiniert, müssen diese nachgewiesen werden. Hersteller un terstützen oft bei der Antragstellung und begleiten den Sanierer durch den gesamten Förderprozess. Mit ihrer Hil fe schöpfen Vereine und Kommunen Fördermittel optimal aus. Die Planung von Flutlichtanlagen

Fördermittel nutzen

Eine auf die Nutzung zugeschnitte ne Beleuchtungsregelung, etwa zwei

Bild: Sportplatzwelt

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Helligkeit und Gleichmäßigkeit des Lichtes auf dem Spielfeld sind die eine Sache – sie darf nicht zur Lichtverschmutzung in der angrenzenden Natur und Wohngebieten werden.

LED-Leuchten sind heute der Standard. Neben verschiedenen Bauweisen, die erkennbar sind, gibt es zahlreiche Kriterien, die nur qualifizierte Lichttechniker beurteilen können.

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