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gefiltert werden. Dies kann z. B. durch die Passage durchwurzelter Bodenzo nen erfolgen (Mächtigkeit je nach Er fordernis mind. 20 bzw. 30 cm) oder durch spezielle Filteranlagen. Auch die Dimensionierung der Versickerungsanlage wird nach DWA-A 138-1 vorgenommen. Zu den maßgeblichen Faktoren zählen die Größe und Art der versiegelten Fläche mit Abflussbeiwert, die Re genspende und -dauer (5-jährige, ortsspezifische Regenreihe nach KOSTRA-Daten, aktuelle Ausgabe 2020) und der Durchlässigkeitsbei wert (Kf-Wert) des Bodens. Es ist üblich, das gesammelte Nie derschlagswasser an zentraler Stelle versickern zu lassen. Auf Sportanlagen ist jedoch nicht immer ausreichend Platz um eine Sickeranlage, sei es eine Mulde oder Rigole, zu errichten. So entstand früh die Lösung, die ohnehin mit einer Sickerpackung ummantelten Sammelleitungen der Sportplatzent wässerung zugleich als Sickerrigolen zu nutzen. Je nach Durchlässigkeit des Baugrunds mussten die Rohr- und Grabendimensionen angepasst werden, damit ausreichend Stauvolu men zur Verfügung steht. Dabei wur de darauf geachtet, dass das Spielfeld und die direkt unter dem Spielfeld verlegten Saugerleitungen oberhalb der Stauebene liegen; so ist immer gewährleistet, dass das Spielfeld ab trocknen kann. Wenn das Wasser vor Ort nicht versickern kann, muss es abgeführt werden. In der heutigen Zeit darf die Einleitung von Niederschlags wasser in einen Regenwasserkanal oder in ein oberirdisches Gewässer i . d. R. nur gedrosselt erfolgen, z. B. mit einem Volumenstrom von 5 l/s. Dadurch sollen Hochwasserspitzen 2. Einleitung / Drosselung / Rückhaltung

Bild: PS+

Sportplatz Rastede – Regenrückhaltebecken: Naturnahes Biotop, in dem sich nach starken Regenereignissen das Wasser aufstauen kann. Auch aufgrund der hohen Grundwasserstände wurde das Becken so geplant, dass permanent Wasser im Becken steht. Das benötigte Rückstauvolumen liegt somit über diesem Wasserspiegel. Ein möglicher Ansatz, um zukünftig aus solchen Becken auch das Beregnungswasser zu speisen.

in Gewässern und eine Überlastung des Kanalsystems als Folge von zu nehmenden Starkregenereignissen vermieden werden. Der Drosselab fluss wird von der entsprechenden Wasserbehörde vorgegeben und kann örtlich variieren. Die Menge des anfallenden Niederschlagswas sers ist i. d. R. (viel) höher als der zulässige Drosselabfluss. Dies be deutet, dass Niederschlagswasser auf dem Grundstück kontrolliert zurückgehalten werden muss. Diese Rückhaltung kann z. B. in Regen rückhaltebecken und unterirdischen Staukörpern wie Sickerblöcken und Rohrrigolen erfolgen. Unter anderem können die Sammelleitungen der Sportflächen entwässerung (i. d. R. Teilsickerlei tungen) auch der Regenrückhaltung dienen. Grundlage für die Ermittlung des erforderlichen Rückhaltevolumens ist das Arbeitsblatt DWA-A 117 „Bemes sung von Regenrückhalteräumen (De zember 2016)“. Für die Berechnung werden unter anderem die Parameter

Größe und Art der versiegelten Flä che mit Abflussbeiwert, Regenspende und -dauer (2-jähriges Regenereig nis, ortsspezifische Regenreihe nach KOSTRA-Daten, aktuelle Ausgabe 2020) und Drosselabfluss zugrunde gelegt. Darüber hinaus werden ein Zu schlagsfaktor (beschreibt das Risiko im Hinblick auf eine mögliche Unter bemessung) und ein Abminderungs faktor (z. B. verlangsamter Zufluss aufgrund langer Fließwege) berück sichtigt. Für die Einleitung des Nie derschlagswassers in ein Gewässer ist analog zur Versickerung eine Bewer tung hinsichtlich der Schadstoffbelas tung durchzuführen. Die Einteilung in Kategorien erfolgt wie unter Punkt 1 beschrieben. Gleiches gilt für ggf. er forderliche Behandlungsmaßnahmen. Abweichend von der Bewertung für die Versickerung ist die Flächenein teilung nach Kategorien bereits anzu wenden. Wegeflächen in Sport- und Freizeitanlagen werden eindeutig der Kat. 1 zugeordnet. Das Niederschlags wasser dieser Flächen kann somit ohne Behandlung eingeleitet werden.

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