Sportplatzwelt MAGAZIN | Ausgabe Nr. 1/2026
SPORTPOLITIK
überhaupt – zunächst überwiegend Sportstätten zugutekommen, die auch im schulischen Kontext genutzt werden. Es lässt sich festhalten: Die Sportmilliarde sowie die prinzipielle Möglichkeit, das Sondervermögen auch für Sportinfrastruktur nutzen zu dürfen, waren richtige und wichtige Entscheidungen der Politik – zumal andere wichtige Sportstättenförderprogramme in den vergangenen Jahren nicht fortgeführt wurden. Die nun ausgeschütteten Summen sind aber fernab der ursprünglichen politischen Versprechen, dürften angesichts der schlechten finanziellen Lage vieler Kommunen lediglich einen Tropfen auf den heißen Stein darstellen und bestenfalls regional vereinzelte Impulse setzen können. Angesichts hoher finanzieller Hürden und intransparenter Auswahlverfahren besteht zudem die Gefahr, dass die Mittel schlussendlich überwiegend in finanziell besser gestellten Kommunen ankommen, deren finanzielle und infrastrukturelle Lage derzeit überhaupt Investitionen in den Sport zulässt. So könnte sich die „sportinfrastrukturelle Schere“ zwischen stärker und weniger belasteten Kommunen in Deutschland schlussendlich noch ein Stück weiter öffnen.
Bild: Freiburger Kreis e.V.
Boris Schmidt Vorstandsvorsitzender Freiburger Kreis e.V.
Der Freiburger Kreis ist mit der Ausschreibung des Projektaufrufs für die ersten 333 Mio. Euro mehr als un zufrieden. Die Beantragung über die Kommune führt dazu, dass die Kommu nen, welche selbst Projekte einreichen, in den meisten Fällen den Antrag des Vereins nicht einreichen, da sich hier durch die Chancen reduzieren, ihren eigenen Antrag positiv beschieden zu bekommen. [...] Aus Sicht der Vereine ist auch der Projektaufruf schon zu kompliziert und hat wenig mit Entbü rokratisierung und Bürokratieabbau zu tun. Gerade dieses neue Programm wäre eine gute Chance gewesen, dass der Bund mit gutem Beispiel vorangeht und sehr niedrigschwellig für Sport vereine einen Projektaufruf macht, der die Vereinsvertreter nicht an den bürokratischen Hürden verzweifeln und unkompliziert einen Antrag stellen lässt. Wir hoffen inständig, dass der Bund im Herbst für die zweiten 333 Mio. Euro, die im Haushalt 2026 verabschie det worden sind, einen neuen Projek taufruf startet, im Rahmen dessen die Vereine nun auch endlich direkt einen Antrag an den Bund stellen können.
Sportmilliarde: 333 Mio. Euro Sportmilliarde (angekündigter 2. Projektaufruf): 333 Mio. Euro Schwimmbadförderung des Bundes: 250 Mio. Euro
Baden-Württemberg: 13,15 Mrd. Euro Bayern: 15,70 Mrd. Euro Berlin: 5,22 Mrd. Euro Brandenburg: 3,00 Mrd. Euro Bremen: 0,94 Mrd. Euro Hamburg: 2,66 Mrd. Euro Hessen: 7,44 Mrd. Euro Mecklenburg-Vorpommern: 1,93 Mrd. Euro Niedersachsen: 9,42 Mrd. Euro Nordrhein-Westfalen: 21,10 Mrd. Euro Rheinland-Pfalz: 4,85 Mrd. Euro
Saarland: 1,18 Mrd. Euro Sachsen: 4,84 Mrd. Euro
Sachsen-Anhalt: 2,61 Mrd. Euro Schleswig-Holstein: 3,43 Mrd. Euro
Quelle: Eigene Darstellung nach Bundesministerium der Finanzen
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