Sportplatzwelt MAGAZIN | Ausgabe Nr. 1/2026

SPORTPOLITIK

Die finanzielle Lage vieler Kommuen verhindert wichtige infrastrukturelle Investitionen.

Bild: Freepik

davon 400 Millionen Euro für kom munale Sportstätten und Schwimm bäder sowie 200 Millionen Euro für vereinseigene Sportstätten. Zu den Maßgaben eines solchen Programms haben wir klare Vorstellungen. So soll te das Programm bedarfsorientiert funktionieren und für Vorhaben der lokalen Sportentwicklungsplanung genutzt werden. Weiterhin sollte die gesamte Bandbreite moderner Sport- und Bewegungsräume in den Blick genommen werden. Schließlich muss das Antragsverfahren vor allem ein fach, bürokratiearm und transparent sein. Denn wir brauchen Planungssi cherheit vor Ort. Die Ankündigung der Sportmilli arde und des Sondervermögens ging vor allem auch mit dem Versprechen einher, bürokratische Prozesse zu ver schlanken und den Kommunen eine unbürokratische, direkte finanzielle Unterstützung zuzusichern. Inwieweit ist dieser Bürokratieabbau aus Ihrer Sicht gelungen? Schuchardt: An dieser Stelle lie gen Ankündigung und Wirklichkeit auseinander. Vielmehr stellt es eine leicht angepasste Fortführung des Vorgängerprogramms „Sanierung

kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) dar. Es gibt nach wie vor grundlegen de Probleme: Dazu zählen die hohen Einstiegshürden durch starre Eigen mittelvorgaben, die kurzen Fristen und die intransparente Projektauswahl. Hinzu kommt, dass relevante Infor mationen fehlen. Zum Beispiel wissen wir noch nicht, ob es im kommenden Jahr einen weiteren Projektaufruf ge ben wird, oder, ob die zuletzt hinzuge kommene Tranche von 333 Millionen Euro dafür genutzt wird, unberück sichtigt gebliebene Vorhaben aus dem ersten Projektaufruf zu fördern. Unklar ist auch, ob der Bund weiteres Geld zur Verfügung stellen wird und wir damit tatsächlich bei einer Milliarde Euro für den Sport landen werden. Sind solche grundlegenden Fragen nicht beantwortet, hat das negative Folgen für die Planung und Umsetzung von Projekten vor Ort. In NRW sollen rund 60 % der Mittel aus dem Sondervermögen direkt an die Kommunen gehen. Wie bewerten Sie diese Verteilung? Schuchardt: Es ist gut, dass wir Klarheit haben, wie viel Geld aus dem

Sondervermögen uns zur Verfügung steht. Die Vermengung mit bereits bestehenden und neuen Fördertöpfen darf aber nicht darüber hinwegtäu schen, dass der Anteil des Sonderver mögens für die Städte deutlich hinter unserer Forderung zurückbleibt. Aus unserer Sicht wären 80 Prozent an gemessen, weil dies dem Anteil der Kommunen an den Investitionen der öffentlichen Hand in Nordrhein-West falen im Durchschnitt der letzten Jahre entspricht. Nun wird das Land nur 12,7 Milli arden Euro, also 60 Prozent, aus dem Bundes-Sondervermögen an die Kommunen weiterleiten. 2,7 Milliar den Euro davon stehen den Städten und Gemeinden zudem nicht frei zur Verfügung, sondern sollen über sach bezogene Förderprogramme verteilt werden. Das bedeutet, nicht einmal die Hälfte der Mittel kann für den örtlichen Investitionsbedarf in den Kommunen direkt verwendet werden. Positiv ist die Ankündigung, dass die Verteilung des pauschal zur Ver fügung gestellten Anteils tatsächlich schlank gehalten werden soll, damit die Kommunen keine komplizierten und bürokratischen Antragsprozesse durchlaufen müssen. 

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