Sportplatzwelt MAGAZIN | Ausgabe Nr. 1/2026

SPORTPOLITIK

BARRIEREFREIHEIT MEHR ALS RAMPEN

Öffentliche Sportstätten sollen für jeden auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Ein besonderes Augenmerk sollte deshalb auf der Barrierefreiheit liegen – auch bei Bestandsanlagen. Ein stetiger Prozess, in dem sich Kommunen immer wieder kritisch hinterfragen müssen.

K ommunale Sportstättenin frastruktur im Bestand soll für alle Menschen auffind bar, zugänglich und nutz bar sein“, so das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in seinem Leitfaden „Auf zu barrierefreien Sportstätten“. Da gerade der Sport über eine außeror dentliche gesellschaftliche Bedeutung und die Fähigkeit verfügt, Menschen unterschiedlichen Alters, sozialen und ethnischen Hintergrunds zusammen zubringen und einen wesentlichen Beitrag für ein nachhaltiges und kör perlich gesundes Leben mit aktiver Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen leisten kann, sollte vor allem die sozia le Komponente bei keinem Sportstät tenprojekt hintangestellt werden. Im Gegenteil: Die integrative und inklusive Wirkung des gemeinsamen Sporttrei bens sollte vor allem bei öffentlich zugänglichen Sportanlagen genutzt werden, um Menschen an Orten zu sammenzubringen, an denen jeder unabhängig von seinen körperlichen, sozialen oder finanziellen Vorausset zungen bestmögliche Bedingungen für seinen Sport vorfindet. Auffindbar, zugänglich, nutzbar „Barrierefreiheit wird oft mit Ram pen, Aufzügen oder barrierefreien Eingängen gleichgesetzt – doch sie reicht weit über bauliche Maßnah men hinaus“, erklärt Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch, im Interview mit Sportplatzwelt. „Ge

nauso wichtig ist die Umsetzung von Barrierefreiheit auch bei kommunika tiven und technologischen Barrieren.“ Auch das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) hebt im §4 hervor, dass sich Barrierefreiheit nicht nur auf bauli che Maßnahmen beschränkt: „Bar rierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behin derungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwer nis und grundsätzlich ohne frem de Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ Somit müssen auch Konzepte für Bestandsanlagen laufend hinterfragt werden. Wichtiges Grundlagenwissen zum Barrierefreien Bauen im Bestand liefert hierbei der zuvor erwähnte Leit faden des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau wesen. Die drei wesentlichen Aspekte, mit denen sich Kommunen befassen sollten, sind dabei: Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit. Um die Auffindbarkeit eines Sport angebots bewerten und diesbezüg lich Barrierepotenziale erkennen zu können, sollten sich die Planungs verantwortlichen auf baulicher Sei

te vor allem mit Aspekten wie der Entfernung der Sportgelegenheit zum Wohnort, die ÖPNV-Anbindung, Park- und Haltemöglichkeiten (z. B. Fahrradstellplätze, Bring- und Ab holzonen), aber beispielsweise auch der Gelände-Topografie beschäftigen. Vielfältige Angebote, eine gute Öffent lichkeitsarbeit, barrierefreie (Online-) Informationen und feste Ansprech partner verbessern die Auffindbarkeit abseits baulicher Maßnahmen. Die Zugänglichkeit betrachtet dann vor allem den Sportraum selbst: Sind Eingänge, Türen, Etagenzugänge, Wege und Durchgänge, Stufen, Treppen und Fahrstühle sowie die Zugänge zu Umkleiden oder Sanitäranlagen barrierefrei? Neben diesen baulichen Themen sollten aber auch soziale und kommunikative Fragen nicht unbeant wortet bleiben: Sind die Nutzungsge bühren adäquat gestaltet? Sind die Vereinsstrukturen leicht zugänglich? Gibt es Assistenzangebote und ent sprechend qualifiziertes Personal vor Ort? Ist die Wegeführung (taktil, visuell, auditiv, aber auch kognitiv) vor Ort nachvollziehbar? Die Nutzbarkeit hängt schlus sendlich vor allem mit der gewähl ten Geräteausstattung zusammen, beschränkt sich aber nicht nur auf spezielle Trainingsgeräte für Men schen mit Behinderung, die einige Hersteller in den vergangenen Jahren entwickelt haben: Alle nutzbaren Technik- und Ausstattungselemente sollten barrierefrei bedienbar sein und auch eine schlechte Akustik kann

34 | SPORTPLATZWELT MAGAZIN 1/2026

www.sportplatzwelt.de

Made with FlippingBook - Online Brochure Maker