Sportplatzwelt MAGAZIN | Ausgabe Nr. 1/2026
MITGLIEDER & EHRENAMT
Vereinsvorstände, TrainerInnen und Schiedsrichter.“ Es würden somit vor allem Personen fehlen, die längerfristig Verantwortung in Leitungspositionen übernehmen. Holze: „Außerdem han delt es sich bei diesen Positionen um Engagementformen, für die man eine Qualifikation benötigt, zum Beispiel eine Trainer-Lizenz oder eine Schieds richterausbildung. Beides, sowohl die Langfristigkeit des Engagements als auch die benötigten Qualifikationen, sind Zugangshürden für ein Engage ment im Sport. Für niedrigschwelliges, projektbezogenes Engagement finden sich auch im Sportbereich sehr viele Interessierte.“ Über alle Engagem entbereiche hinweg beobachtet auch der Freiwilligensurvey der Bundes regierung einen langfristigen Rück gang ehrenamtlichen Engagements in Führungspositionen: Hatten 1999 noch 36,8 % aller Ehrenamtlichen eine Leitungs- oder Vorstandsfunktion inne, liegt dieser Anteil im aktuellen Survey nur noch bei 26,0 %. Auch eine Frage der Qualifikation Auch wenn sich die Vereine dieser steigenden Anforderungen durchaus bewusst sind, spielt die Aus- und Wei terbildung von Ehrenamtlichen eine immer weniger wichtige Rolle in den im Rahmen des SEB befragten Vereinen: So würden (Stand 2023) nur rund 33 % der Vereine über eine Person verfügen, die sich um die Aus- und Weiterbil dung der hauptberuflichen und/oder ehrenamtlichen Mitarbeiter kümmert. Im Vergleich zur letzten Befragung sei dieser Anteil signifikant rückläufig – mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Humankapital von Sportvereinen. Weiterführende Studien hätten zudem gezeigt, dass es einen signifikant posi tiven Effekt einer solchen Position auf die Fort- und Weiterbildungsbereit schaft von Übungsleitern und Trainern und damit auf das Humankapital eines Vereins gebe. Breuer: „Vereine, die eine Vorstandsposition ausdifferenziert haben, die sich explizit um die Aus- und
Weiterbildung von Ehrenamtlichen im Verein kümmert, haben deutlich geringere Probleme mit der forma len Qualifikation der Ehrenamtlichen. Auch die Weiterbildungsintention von Ehrenamtlichen ist deutlich größer, wenn es einen entsprechenden ‚Küm merer‘ auf der Ebene des Vorstands gibt. Auch haben Vereine, die über ein strategisches Konzept, ein Aus- und Weiterbildungskonzept, verfügen und sich als qualitätsorientierter Sportan bieter verstehen, deutlich geringere Probleme, ehrenamtliche Mitarbeiter zu gewinnen.“ Auch Fries betont in die sem Zusammenhang, dass Vereine das Ehrenamt attraktiver gestalten sollten, indem sie neben zeitlich begrenzten, projektbezogenen Engagements vor allem „gezielte Qualifizierungsange bote bereitstellen“ sollten. Entsprechende Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote stellen dabei nicht nur eine Maßnahme seitens der Vereine dar, um ihre Ehrenamtlichen auf die steigenden Anforderungen des zunehmend professionalisierten Vereinssports vorzubereiten, sondern sind vor al lem auch eine wichtige und nicht zu unterschätzende Form der Wert schätzung. Fries: „Wertschätzung spielt eine große Rolle – durch An erkennungskultur, Fortbildungen Die Grenzen der Wertschätzung Ehrenamtliche Tätigkeiten können nach §§ 3 Nr. 26 und 26a EStG steuerfrei vergütet werden: Die Übungsleiter pauschale beträgt bis zu 3.300 € p. a. für nebenberufliche pädagogische, betreuende oder ausbildende Tätig keiten, die Ehrenamtspauschale bis zu 960 € p. a. für sonstige gemein nützige Aufgaben. Sachgeschenke an Ehrenamtliche (z. B. Geburtstagsge schenke, Jubiläumsgeschenke, kleine materielle Anerkennungen) sind nach § 3 EStG grundsätzlich steuerfrei, soweit sie angemessen sind; in der Praxis gelten Werte bis ca. 40–60 €
oder kleine materielle Anreize kann die Motivation gesteigert werden.“ Schließlich opfern Ehrenamtliche ihrer Tätigkeit immer mehr Zeit und Kraft – oft ohne bzw. nur mit gering fügiger finanzieller Entschädigung. Regelmäßige Ausdrücke der Wert schätzung beispielsweise im Rahmen einer Social-Media-Kampagne oder Sonderveranstaltungen für Ehren amtliche sollten deshalb ebenso zur Ehrenamts-Strategie eines Vereins gehören. Entlastung durch Digitalisierung Die „Ehrenamtskrise“ führt indes auch dazu, dass bestehende Ehren amtliche immer mehr Zeit für ihre im Rahmen des Engagements ausgeübten Tätigkeiten aufwenden müssen. Im 6. FWS heißt es hierzu: „In den Erhebun gen 2014 und 2019 ließ sich ließ sich eine leichte Verschiebung zu einem geringeren zeitlichen Aufwand für die Ausübung der freiwilligen Tätigkeit beobachten, dieser Verlauf hat sich aktuell umgekehrt. Ungefähr ein Viertel der Freiwilligen (24 Prozent) gibt an, für die zeitintensivste Tätigkeit drei bis fünf Stunden pro Woche aufzuwenden, und fast jeder beziehungsweise jede fünfte Freiwillige (19 Prozent) sogar sechs oder mehr Stunden. Im Jahr als unproblematisch. Die kostenfreie Teilnahme an Vereinsveranstaltungen (z. B. Dankeschön-Abende, Jahres abschlüsse, Tag des Ehrenamts) und damit einhergehende Bewirtung ist steuerlich nach R 19.6 LStR sowie aus Sicht der Gemeinnützigkeit (§ 55 AO, Selbstlosigkeitsgebot) zulässig, sofern sie gelegentlich erfolgt, der Gemein schaftscharakter gewahrt bleibt und kein Entlohnungscharakter entsteht. Höhere Zuwendungen sollten in die Pauschalen einbezogen oder doku mentiert werden, um die Steuerfrei heit zu wahren.
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