Sportplatzwelt MAGAZIN | Ausgabe Nr. 1/2026
DIGITALISIERUNG
LEITFADEN: KÜNSTLICHE INTELLIGENZ IN BEHÖRDEN
Der Abbau von Barrieren bei digita len Angeboten und Dienstleistungen ist das erklärte Ziel des seit Juni 2025 gülti gen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Seit dem Stichtag Ende Juni müssen „Wirtschaftsakteure“ Produkte und Dienstleistungen, die Verbrauchern digital und/oder analog angeboten wer den und auf einen Vertragsabschluss abzielen, entsprechend barrierefrei anbieten. Unter gewissen Vorausset zungen sind auch Sportvereine und -verbände vom neuen Gesetz betroffen (z. B. Online-Ticketing, Online-Merchan dising, Vereins-Webshops, Online-Trai ning und Terminbuchungsoptionen, Personenbeförderungsdienste). Das Gesetz gilt nicht für „echte“ Mitglieds beiträge sowie Vereine mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz. Die Umsetzung wird stichprobenartig kontrolliert. Bislang berücksichtigen lediglich 8 % der Vereine bei der Erstellung di gitaler Angebote Aspekte der Barrie refreiheit – so aktuelle Daten aus der BUNA-Studie der Landesarbeitsgemein schaft Agenda 21 NRW (LAG 21). ABBAU DIGITALER BARRIEREN
„Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI) eröffnen der öffent lichen Verwaltung vielfältige neue Möglichkeiten, Verwaltungsprozesse effizienter, zielgerichteter und bürger näher zu gestalten. Insbesondere gro ße Sprachmodelle, die die Grundlage für die gängigen Chatbots darstellen, rücken hierbei in den Fokus, da sie im Arbeitsalltag bei der Bewältigung einer Vielzahl von Aufgaben effektive Unterstützung leisten können.“ Mit seiner neuen Handreichung „KI in Behörden – Datenschutz von Anfang an mitdenken“ hat der Bun desbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) einen Leitfaden für die Implementie rung von KI-Lösungen in behördlichen Strukturen entwickelt. Zwar richtet sich der Leitfaden konkret an Bundes behörden, gilt aber als Blaupause für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Non-Profit-Sektor. Der Leitfaden soll öffentlichen Stel len dabei helfen, „sich im komplexen Geflecht relevanter Rechtsakte zu rechtzufinden“ und bezieht sich dabei
auf die spezifischen datenschutzrecht lichen Fragen, die im Zusammenhang mit LLMs („Large Language Models“) aufgeworfen werden. Der Leitfaden soll vor allem dabei helfen, zentrale Fragestellungen zu identifizieren und eine strukturierte Herangehensweise an KI-Projekte zu entwickeln. Darüber hinaus geht der Leitfaden vor allem auf folgende Themen und Fragestellungen rund um den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Behörden ein: Datenschutzrechtliche Heraus forderungen großer Sprachmodelle, Verantwortlichkeiten im Umgang mit datenschutzkonformen KI-Lösungen, Zweckbestimmung und Rechtsgrund lagen, besondere Kategorien personen bezogener Daten, Datenminimierung und Speicherbegrenzung, menschliche Aufsicht, Datenschutz-Folgeabschät zungen, Transparenz und Informati onspflichten, Vorgehensweisen bei Berichtigung und Löschung, Daten richtigkeit, Fairness und das Mitigie ren von Bias, KI-Kompetenz sowie Rechenschaftspflichten, Monitoring und Datenschutzverträge.
NIEDERSACHSEN: UMFASSENDE DIGITALFÖRDERUNG FÜR VEREINE
der gemeinnützigen Brei tensportvereine in Deutsch land haben bislang keinerlei Maßnahmen ergriffen, um interne Verwaltungs- oder Kommunikationsprozesse zu digitalisieren – so aktuelle Daten der BUNA-Studie der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW (LAG 21). 71 % der Vereine setzen in der Ver einsarbeit auf digitale Tools. 15 %
Mit seinem Schwerpunktförderpro gramm „Digitalisierung im Sportver ein“ bezuschusst der Landessportbund Niedersachsen Vereine mit bis zu 3.000 Euro. Das Förderprogramm zielt ei nerseits darauf ab, gemeinnützige Sportvereine bei der digitalen Trans formation zu unterstützen – beispiels weise durch die Einführung digitaler Kommunikations-Tools oder digitaler Lösungen, die Ehrenamtliche entlas ten, die Kommunikation und Zusam menarbeit zwischen ehrenamtlichen
Mitarbeitern im Verein verbessern oder bei der Gewinnung und Bin dung vor allem junger Ehrenamtlicher unterstützen. Zum anderen soll über das Pro gramm aber auch die Einführung in novativer Sportangebote unterstützt werden, im Rahmen derer Menschen mit Hilfe digitaler Tools in Bewegung gebracht werden. Antragsberechtigt sind neben Sportvereinen auch Sportbünde und Landesfachverbände. Bewerbungen sind noch bis 27. April möglich.
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