Sportplatzwelt | KOMPENDIUM SPORTPLATZ | 4. AUFLAGE | 2024
KONZEPTION
niert. Die im Gesetz genannten Begriff lichkeiten sind für den Außenstehenden jedoch alles andere als einprägsam, da sie sehr abstrakt beschrieben sind. Da her werden diese Termini im Folgenden näher skizziert und mit praxisnahen Beispielen versehen: Gebietskörperschaften und deren Sondervermögen: Zu den Gebietskör perschaften zählen diejenigen Institu tionen, welche die Gebietshoheit auf einem räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes besitzen. Beispiele: • Bund als Gesamtstaat, Bundes länder als Gliedstaaten, Landkrei se und Kreise, kreisfreie Städte, Gemeinden und Eigenbetriebe in Form von Sondervermögen. Andere juristische Personen des öffentlichen Rechts: Hier werden Verwaltungseinrichtungen wie die obersten und oberen Bundesbehör den sowie weitere Anstalten und Kör perschaften des öffentlichen Rechts zusammengefasst.
Beispiele: • die 14 Bundesministerien wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi als oberste Bundesbehörde) • die zahlreichen Bundesämter, welche den jeweiligen Bundes ministerien unterstehen wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA als obere Bundesbehörde) • Hochschulen, Deutsche Renten versicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Knapp schaft-Bahn-See, Berufsgenos senschaften, Krankenkassen, Medizinischer Dienst der Kran kenversicherung, Agentur für Arbeit, Industrie- und Handels kammern, Träger der gesetzli chen Unfallversicherung etc. Juristische Personen des privaten Rechts, falls es sich um Institutionen handelt, die im Allgemeininteresse liegende Aufgaben wahrnehmen: Hier werden Einrichtungen zusammengefasst, die durch Be
teiligungen oder andere Finanzie rungsmodelle der vorgenannten öffentlichen Auftraggeber fi nanziert werden oder deren Aufsicht unterstehen. Beispiele: • Kliniken, Feuerwehren, Lotterie gesellschaften, etc. Verbände, deren Mitglieder unter die vorgenannten Auftraggebern fallen. Beispiele: • Gemeindeverbände (Zusam menschluss von mind. zwei Ge meinden zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts), höhere Kommunalverbände wie z.B. der Landeswohlfahrtsverband Hessen und der Kommunale Sozialver band Sachsen, Regionalverbän de wie z. B. der Verband Region Rhein-Neckar und der Regional verband Ruhr etc. juristische Personen des privaten Rechts so wie juristische Personen des öf fentlichen Rechts, die nicht den Regelungen der vorgenannten Auf traggeber unterliegen: Diese öf fentlichen Auftraggeber zeichnen sich dadurch aus, dass sie für Tief baumaßnahmen, für die Errichtung von Krankenhäusern, Sport-, Erho lungs- oder Freizeiteinrichtungen, Schul-, Hochschul- oder Verwal tungsgebäuden oder für damit in Verbindung stehenden Dienstleis tungen staatliche Subventionen in Höhe von 50 % für das jeweilige Vorhaben erhalten. Sektorenauftraggeber – Auftrag geber im Bereich der Wasser-, Ener gie- und Verkehrsversorgung bzw. im Telekommunikationssektor: Beispiele: • Energieversorger, Stadtwerke, Be treiber des öffentlichen Personen nahverkehrs, Wasserbetriebe Natürliche oder
Ziele von Vergabeverfahren
Richtiges Produkt
Berücksichtigung von sozialen und ökologi schen Aspekten
Fristgerechte Beschaffung
Vergabe
Budgeteinhaltung
Durchführung von rechtssicheren Ausschreibungen
Quelle: PTG Consulting AG
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