Sportplatzwelt | KOMPENDIUM SPORTPLATZ | 4. AUFLAGE | 2024
KONZEPTION
FINANZIERUNG UND FÖRDERUNG Die Fördersituation auf Bundes- und Landesebene gestaltet sich mitunter komplex. Doch auch abseits der staatlichen Förderung gibt es zahlreiche Finanzierungsmodelle, mit Hilfe derer sich Vereine und Kommunen wichtige Finanzspritzen sichern können. D ie Förderung des Sportstät tenbaus ist in Deutschland in erster Linie Sache der jewei
Kommune erhalten, Soforthilfe- und Sonderprogramme zur Liquiditäts sicherung in Krisenzeiten sowie Sonderprogramme für Vereinspro jekte (z.B. Die NRW-Programme „1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein!“ oder „Förderung der Übungsarbeit“) seien an dieser Stelle zunächst ausgeklammert. Erste Anlaufstelle für die Verei ne, die auf der Suche nach finanzieller Unterstützung für infrastrukturelle Vorhaben sind, sind in aller Regel die zuständigen Landessportbünde, die nicht nur bestens über aktuelle För derprogramme und deren Fördervor aussetzungen informiert sind, sondern bei vielen Förderprogrammen, die sich sowohl an Vereine als auch Kommunen richten, gleichzeitig auch die zuständige Stelle, die über die schlussendliche Ver gabe der Mittel entscheidet. Kommu nen hingegen richten sich in der Regel an zentrale Bewilligungsstellen (z.B. die Projektträger des jeweiligen Förder programms), die jeweils zuständigen Bezirksverwaltungen oder direkt an das zuständige Landesministerium. Auf der anderen Seite sind es aber auch oft die Hersteller, die gleichzeitig in beratender Funktion vor allem Vereine auch bei der Suche nach geeigneten Fördermöglich keiten unterstützen. Die Landesministerien sind da rüber hinaus auch Ansprechpartner Staatliche Förderung
für die Abwicklung von Förderanträ gen im Rahmen der Bund-Länder Investitionspakte, der verschiedenen Bund-Länder-Städtebauprogramme (z. B. „Sozialer Zusammenhalt“, „Le bendige Zentren“ oder „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“), des SJK-Programms des Bundes sowie der Bund-Länder-Förderung für den Spitzensport. Ergänzt werden diese Programme durch zahlreiche, regi onale Sonderförderprogramme, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können und beispiels weise für die Finanzierung einzelner Gewerke und Maßnahmen genutzt werden können – z. B. Digitalisie rungsmaßnahmen oder Investitionen in PV- oder Solarthermieanlagen. Fördermittel können aber nicht nur als „nicht-rückzahlbarer Zuschuss“ ge währt werden. Neben der bundesweit agierenden Kreditanstalt für Wieder aufbau (KfW) können in quasi jedem der 16 Bundesländer auch Finanzsprit zen in Form zinsgünstiger Darlehen für bestimmte Bau- und Planungsleistun gen in Anspruch genommen werden – sowohl von Vereinen als auch von Kommunen. Ansprechpartner sind hier in der Regel die jeweiligen Landes- bzw. Förderbanken.
ligen Bundesländer bzw. der jeweils zuständigen Kommune – ein Modell, das sich „aus Sicht der Bundesregie rung bewährt“ hat, so MdB Florian Pronold in einer schriftlichen Stel lungnahme des Bundestags im Jahr 2017. Die für Kommunen wie Vereine relevantesten Förderprogramme sind in diesem Zusammenhang in ers ter Linie die klassischen Sport- und Sportstättenförderprogramme der Bundesländer – falls vorhanden – so wie Sonderförderprogramme, die sich vor allem auf die energetische Opti mierung (kommunaler) Nichtwohn gebäude konzentrieren. Zusätzlich zur staatlichen För derung haben sich vor allem für Sportvereine als privatrechtliche Zu sammenschlüsse einige Finanzierungs modelle etabliert, die beispielsweise ergänzend zur staatlichen Förderung (z.B. zur Finanzierung des Eigenan teils) oder sogar zur Vollfinanzierung kleinerer Projekte genutzt werden kön nen – vom klassischen Crowdfunding über innovative Vermarktungs- und Finanzierungskonzepte bis hin zur ent geltlichen Veräußerung von Rechten (z.B. Naming Rights). Auch hier gilt es allerdings einige (rechtliche) Grundla gen zu beachten. Die klassische Sportförderung, die Sportvereine in der Regel in Form einer Sportpauschale von der
Richtlinien beachten
Die jeweiligen Förderrichtlinien eines jeden Programms geben Ver einen, Kommunen und Verbänden
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