Sportplatzwelt | KOMPENDIUM SPORTPLATZ | 4. AUFLAGE | 2024

KONZEPTION

LÄRMSCHUTZ EMISSIONEN VERMEIDEN

B eim Betrieb eines Sportplatzes entsteht immer eine gewisse Geräuschkulisse. Jede Form der Ausbreitung von Schall kann in benachbarten Wohngebieten als stö render Lärm empfunden werden. Die wichtigste Grundlage – auch in späteren Streitfällen – bil det dabei das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. die Sportanlagenlärmschutz verordnung (18. BImSchV).

Eine Sportanlage soll sich gut in ihr Umfeld einfügen und nicht zum Störfaktor werden. Um allen Regeln gerecht zu werden, sollte sich der Betreiber kompetent beraten lassen.

gel, die sich unterschiedlich störend bemerkbar machen. Während sich Beschallungsanlagen & Co. vergleichsweise einfach einstellen las sen, sind es meist der sogenannte Soziallärm (Kommunikationsgeräusche) und die mit der Sportausübung verbundene Lärmentwicklung (z. B. Impulsschall durch auf Zäune treffende Bälle), die großes Konfliktpotenzial bergen. Die Bewertung, ob eine Lärmquelle als störend empfunden wird, ist dabei aber keine objektive, wie die aktuelle „Evaluation der Sportanlagen lärmschutzverordnung“ durch das Umweltbun desamt belegt: „Die hohe gesellschaftliche wie persönliche positive Bewertung von Sport 

Lärm ist nicht gleich Lärm

Je nach Bauweise der Sportanlage und ihrer Nutzung ergeben sich unterschiedliche Lärmpe

Grafik: Sportplatzwelt / freepik.com Die Impulshaltigkeit ist eine der Kenngrößen zur schalltechnischen Beurteilung von Sport- und Freizeitanlagen.

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