Sportplatzwelt | KOMPENDIUM SPORTPLATZ | 4. AUFLAGE | 2024
SPORTRASEN
S eit einigen Jahren schon be finden sich infolge des von der EU in die Wege geleiteten Verbotsverfahrens für Kunststoff Einfüllgranulate und in Deutschland auch durch den Stopp der Förderung Bauweisen der Kunststoffrasensyste me im Wandel, und damit auch die Produkte und Prozesse der Industrie und des Handwerks. Bei Betreibern von Bestandsanlagen und Bauherren neuer Sportplätze herrscht seitdem Ungewissheit – und auch nicht alle Planer, Einbaubetriebe und Pflege Dienstleister sind bestens im Bilde, was derzeit geschieht und welche Wei chenstellungen erfolgen. Jedoch haben sich mittlerweile seit einigen Jahren neue Standards bereits entwickelt. Diese fußen zum Teil auf bekannten Erkenntnissen – wie etwa der, dass nicht jeder Nut zer ein High-End-System benötigt und in vielen Fällen eine mit Sand verfüllte Lösung schon ausreichend und nachhaltig ist. Auch unverfüllte Systeme, bei denen allerdings unter anderem die sportfunktionellen Ei genschaften und die Stabilität durch das Gewicht anders als mit Infill-Ma terial zu erreichen sind, waren be kannt und werden jetzt an manchen Standorten interessanter als zuvor. Ein interessanter Aspekt ist hier auch, dass mit Überschwemmungen keine System-Komponenten verlo ren gehen oder die Schnee-Räumung unkomlizierter vonstattengehen kann. Die klassischen Systeme mit Kunststoffgranulat werden nach und nach auf natürliche Infill-Ma terialien wie Kork umgerüstet bzw. entsprechend neu gebaut.
Bild: Sportplatzwelt
auch hier, waren nicht zu jedem Zeitpunkt alle Bauweisen in allen Details abgeglichen bzw. aktuali siert. Während die DIN 18035-7 bestehen bleibt, enthält die aktuelle Fassung der europäischen DIN EN 1533o-1 für Kunststoffrasen Über arbeitungen, um die neue Situation abzubilden und auch dem Nachhal tigkeitsgedanken verstärkt Rech nung zu tragen. Damit wurden auch neue Prüfverfahren formuliert und in die Euro-Norm eingebunden.
Zumindest für Deutschland ist es derzeit gar nicht mehr entscheidend, dass die Gesetzesinitiative der EU zum Verbot des Kunststoff-Infills erst ab 2031 greifen wird, da hierzulande der Bau von Kunststoffrasenplätzen mit Polymer-Verfüllungen seit 2020 nicht mehr gefördert wird. Und dies war letztlich für die Bau-Praxis der entscheidende Punkt. Diese Entschei dung wird von allen Bundesländern gestützt, obwohl es von Seiten der EU noch kein Verbot gibt. Da aber der
In Zeiten des Übergangs
Da die offiziellen Baunormen der DIN- und EN-Kataloge der ak tuellen Entwicklung gewöhnlich mit gewissem Abstand folgen, so
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